Prüfung - Wartung von Rauchwarnmeldern

Bis auf wenige Bundesländer gilt seit einigen Jahren in Deutschland die gesetzliche Rauchwarnmelderpflicht. Diese Pflicht ist in der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) verankert.

In Baden-Württemberg gilt diese Pflicht seit Juli 2013, In Bayern seit Januar 2013.

Ebenso wurde festgelegt, dass diese Rauchwarnmelder regelmäßig durch eine geprüfte Fachkraft bzw. eine befähigte Person überprüft werden müssen.

Seit erscheinen dieser Vorschriften gibt es einige sogenannte "Heizungs- und Wasser-Ablesefirmen", die eine Prüfung der Rauchwarnmelder per Fernablesung ohne betreten der Wohnräume anbieten. DIES IST NICHT MÖGLICH! Lassen Sie sich nicht täuschen! In den Vorschriften ist ganz klar festgelegt, dass nicht nur der technische und optische Zustand, sondern auch die richtige Montage geprüft werden muss. Dies ist durch eine Fernablesung per Funk augenscheinlich nicht möglich.

Wir führen  die Prüfung in vollem Umfang nach den Herstellervorgaben und der DIN 14676 durch.

Grundsätzlich kann jeder Rauchwarnmelder von uns geprüft werden, vorausgesetzt er ist nach der gültigen VdS-Richtlinie zugelassen.

 Prüffrist für Rauchwarnmelder: jährlich